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Resolution: Vorschlag zur Vergabe von Evaluationsbezügen im Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften

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[die Langfassung vom 24.06.2002 als Adobe PDF-Dokument-Datei (179 KB)]

Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Trier 04.07.-06.07.2002

Vorlage: Rettig

Mit der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes im Februar 2002 ist für die Besoldung von Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren ein Systemwechsel eingetreten. Die Progression der Bezüge nach Dienstalter in den bisherigen Besoldungsgruppen C 3 und C 4 wird aufgegeben, die neuen Besoldungsgruppen W 2 und W 3 haben nur jeweils ein einheitliches Grundgehalt. Die mit dem Wegfall der Dienstaltersprogression eingesparten Mittel sollen dafür verwendet werden, zusätzlich zum Grundgehalt eine neuartige Form von Leistungsbezügen zu gewähren, nach dem Ergebnis einer Messung der individuellen Leistung in bestimmten Zeitabständen. Diese Bezüge aufgrund einer regelmäßigen Evaluation der Leistung können ›Evaluationsbezüge‹ genannt werden.

Der Bundesgesetzgeber überlässt die Ausgestaltung der Evaluationsbezüge, vor allem die Festlegung von Kriterien der Vergabe und die Regelung des Vergabeverfahrens, den einzelnen Bundesländern. Die Kriterien der Vergabe sollten einerseits allgemein verbindlich sein, andererseits muss aber in einem allgemein vordefinierten Rahmen die Differenzierung entsprechend den Erfordernissen der unterschiedlichen wissenschaftlichen Fächer und ›Fächerkulturen‹ möglich sein. Das Vergabeverfahren sollte transparent sein und durch seine sorgfältige Ausgestaltung geeignet sein, ein ohne Zweifel vorhandenes Konfliktpotential zu minimieren.

Kriterien der Vergabe: Die Summe für Evaluationsbezüge in den Geisteswissenschaften kann im folgenden Verhältnis auf die Gehälter nach Besoldungsordnung W verteilt werden:

- 40 % für Forschung,
- 40 % für Lehre,
- bis zu 10 % für weitere Funktionen innerhalb der Universität (ohne Funktionsämter in Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung),
- bis zu 10 % für weitere Funktionen des Wissenschaftsbetriebs außerhalb der Universität.

Nicht ausgeschöpfte Anteile für weitere Funktionen innerhalb der Universität oder des Wissenschaftsbetriebs außerhalb der Universität werden den Anteilen für Forschung oder den Anteilen für Lehre zugeschlagen. Für die Verteilung im einzelnen gilt ein detaillierter Kriterienkatalog.

Vergabeverfahren: Zum Vergabeverfahren ist eine Grundsatzentscheidung zwischen interner Begutachtung durch eigene Institutionen der Universität oder externer Begutachtung zu treffen:

- Eine interne Beurteilung der Leistungen von Hochschullehrern kann in vielen Punkten parallel den Prozeduren eines Berufungsverfahrens gestaltet werden: Bericht der zu evaluierenden Lehrenden über ihre Leistungen (entsprechend Bewerbung im Berufungsverfahren), bewertender Vorschlag durch eine Kommission der Fakultät oder des Fachbereichs - bei kleinen Fakultäten oder Fachbereichen einer gemeinsamen Kommission - auch unter Hinzuziehung externer Gutachter, Entscheidung von Dekanat und Zustimmung der Hochschulleitung.
- Eine externe Beurteilung folgt eher der Prozedur bei der Vergabe von Drittmitteln zum Beispiel für Forschungsprojekte oder der Prozedur bei der Evaluation von Institutionen wie Studiengängen oder ganzen Fachbereichen.
- Aus der Gegenüberstellung lässt sich ableiten, dass zur Festlegung individueller Gehaltsbestandteile die überwiegend interne Evaluation den bisher im Hochschulbereich üblichen und auch bewährten Verfahrensweisen zur Messung individueller Leistung entspricht.

[die Langfassung vom 24.06.2002 als Adobe PDF-Dokument-Datei (179 KB)]

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