Resolution: Vorschlag
zur Vergabe von Evaluationsbezügen im Bereich der Geistes-,
Kultur- und Sozialwissenschaften
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Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Trier 04.07.-06.07.2002
Vorlage: Rettig
Mit der Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes im Februar
2002 ist für die Besoldung von Universitätsprofessorinnen
und Universitätsprofessoren ein Systemwechsel eingetreten.
Die Progression der Bezüge nach Dienstalter in den bisherigen
Besoldungsgruppen C 3 und C 4 wird aufgegeben, die neuen Besoldungsgruppen
W 2 und W 3 haben nur jeweils ein einheitliches Grundgehalt. Die
mit dem Wegfall der Dienstaltersprogression eingesparten Mittel
sollen dafür verwendet werden, zusätzlich zum Grundgehalt
eine neuartige Form von Leistungsbezügen zu gewähren,
nach dem Ergebnis einer Messung der individuellen Leistung in bestimmten
Zeitabständen. Diese Bezüge aufgrund einer regelmäßigen
Evaluation der Leistung können Evaluationsbezüge
genannt werden.
Der Bundesgesetzgeber überlässt die Ausgestaltung der
Evaluationsbezüge, vor allem die Festlegung von Kriterien der
Vergabe und die Regelung des Vergabeverfahrens, den einzelnen Bundesländern.
Die Kriterien der Vergabe sollten einerseits allgemein verbindlich
sein, andererseits muss aber in einem allgemein vordefinierten Rahmen
die Differenzierung entsprechend den Erfordernissen der unterschiedlichen
wissenschaftlichen Fächer und Fächerkulturen
möglich sein. Das Vergabeverfahren sollte transparent sein
und durch seine sorgfältige Ausgestaltung geeignet sein, ein
ohne Zweifel vorhandenes Konfliktpotential zu minimieren.
Kriterien der Vergabe: Die Summe für Evaluationsbezüge
in den Geisteswissenschaften kann im folgenden Verhältnis auf
die Gehälter nach Besoldungsordnung W verteilt werden:
- 40 % für Forschung,
- 40 % für Lehre,
- bis zu 10 % für weitere Funktionen innerhalb der Universität
(ohne Funktionsämter in Hochschulselbstverwaltung oder Hochschulleitung),
- bis zu 10 % für weitere Funktionen des Wissenschaftsbetriebs
außerhalb der Universität.
Nicht ausgeschöpfte Anteile für weitere Funktionen innerhalb
der Universität oder des Wissenschaftsbetriebs außerhalb
der Universität werden den Anteilen für Forschung oder
den Anteilen für Lehre zugeschlagen. Für die Verteilung
im einzelnen gilt ein detaillierter Kriterienkatalog.
Vergabeverfahren: Zum Vergabeverfahren ist eine Grundsatzentscheidung
zwischen interner Begutachtung durch eigene Institutionen der Universität
oder externer Begutachtung zu treffen:
- Eine interne Beurteilung der Leistungen von Hochschullehrern
kann in vielen Punkten parallel den Prozeduren eines Berufungsverfahrens
gestaltet werden: Bericht der zu evaluierenden Lehrenden über
ihre Leistungen (entsprechend Bewerbung im Berufungsverfahren),
bewertender Vorschlag durch eine Kommission der Fakultät oder
des Fachbereichs - bei kleinen Fakultäten oder Fachbereichen
einer gemeinsamen Kommission - auch unter Hinzuziehung externer
Gutachter, Entscheidung von Dekanat und Zustimmung der Hochschulleitung.
- Eine externe Beurteilung folgt eher der Prozedur bei der Vergabe
von Drittmitteln zum Beispiel für Forschungsprojekte oder der
Prozedur bei der Evaluation von Institutionen wie Studiengängen
oder ganzen Fachbereichen.
- Aus der Gegenüberstellung lässt sich ableiten, dass
zur Festlegung individueller Gehaltsbestandteile die überwiegend
interne Evaluation den bisher im Hochschulbereich üblichen
und auch bewährten Verfahrensweisen zur Messung individueller
Leistung entspricht.
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