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Resolution: Doppelpromotion zum Dr. phil.

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Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Trier 04.07.-06.07.2002

Der Philosophische Fakultätentag hat sich zur Doppelpromotion seit 1971 mehrfach geäußert, zuletzt auf der Plenarversammlung in Jena 1999. Aus aktuellem Anlass nimmt er erneut Stellung.

Der Dr. phil. ist ein akademischer Grad, der für eine wissenschaftliche Leistung in einem der Fächer der Philosophischen Fakultät bzw. ihrer Nachfolgeorganisationen verliehen wird. In welchem Fachgebiet der Fakultät diese Leistung erbracht wurde, kommt in der Bezeichnung des Dr. phil. ebenso wenig zum Ausdruck wie in den Doktorgraden anderer Fakultäten. Denn mit der Verleihung des Doktorgrades wird (aufgrund einer fachspezifischen Leistung) eine allgemeine wissenschaftliche Qualifikation im Bereich der betreffenden Fakultät bescheinigt. Dies kann selbstverständlich nur einmal erfolgen. Ähnlich steht es bei BA und MA. In welchem Fach diese Grade erworben wurden, geht nicht aus der Bezeichnung, sondern nur aus der Urkunde hervor. Die nochmalige oder mehrfache Verleihung des Dr. phil. aufgrund weiterer wissenschaftlicher Leistungen in einem anderen Fach der Philosophische Fakultät ist darum überflüssig. Der Philosophische Fakultätentag lehnt deshalb Mehrfachverleihungen des gleichen akademischen Grades grundsätzlich ab. Allerdings kann sich dies nur auf den Dr. phil. in den deutschsprachigen Ländern beziehen, die diesen Grad in einer gemeinsamen Tradition und mit vergleichbaren Anforderungen verleihen. Verwandte Grade anderer ausländischer Universitäten sollten dagegen kein Hindernis sein, zusätzlich den Dr. phil. zu erwerben und zu verleihen.

Der Grundsatz der Einmaligkeit des Dr. phil. ist in vielen Promotionsordnungen verankert. Wo dies bisher nicht der Fall ist, sollte es bei künftigen Novellierungen eingefügt werden.

Bei Ehrenpromotionen verfahren die Fakultäten unterschiedlich. Einige folgen hier dem allgemeinen Promotionsverfahren (Ausschluss von Mehrfachverleihungen), andere betrachten die Ehrenpromotion mehr unter dem Aspekt der Ehrung als der Bestätigung einer Qualifikation. Unter diesem Aspekt läßt sich auch der Dr. phil. h.c. (von verschiedenen Fakultäten) mehrfach verleihen. Richtigerweise wird solche Kumulierung in der Regel abgekürzt (mit dem Zusatz ›mult.‹) notiert.

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