Resolution: Doppelpromotion
zum Dr. phil.
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Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Trier 04.07.-06.07.2002
Der Philosophische Fakultätentag hat sich zur Doppelpromotion
seit 1971 mehrfach geäußert, zuletzt auf der Plenarversammlung
in Jena 1999. Aus aktuellem Anlass nimmt er erneut Stellung.
Der Dr. phil. ist ein akademischer Grad, der für eine wissenschaftliche
Leistung in einem der Fächer der Philosophischen Fakultät
bzw. ihrer Nachfolgeorganisationen verliehen wird. In welchem Fachgebiet
der Fakultät diese Leistung erbracht wurde, kommt in der Bezeichnung
des Dr. phil. ebenso wenig zum Ausdruck wie in den Doktorgraden
anderer Fakultäten. Denn mit der Verleihung des Doktorgrades
wird (aufgrund einer fachspezifischen Leistung) eine allgemeine
wissenschaftliche Qualifikation im Bereich der betreffenden Fakultät
bescheinigt. Dies kann selbstverständlich nur einmal erfolgen.
Ähnlich steht es bei BA und MA. In welchem Fach diese Grade
erworben wurden, geht nicht aus der Bezeichnung, sondern nur aus
der Urkunde hervor. Die nochmalige oder mehrfache Verleihung des
Dr. phil. aufgrund weiterer wissenschaftlicher Leistungen in einem
anderen Fach der Philosophische Fakultät ist darum überflüssig.
Der Philosophische Fakultätentag lehnt deshalb Mehrfachverleihungen
des gleichen akademischen Grades grundsätzlich ab. Allerdings
kann sich dies nur auf den Dr. phil. in den deutschsprachigen Ländern
beziehen, die diesen Grad in einer gemeinsamen Tradition und mit
vergleichbaren Anforderungen verleihen. Verwandte Grade anderer
ausländischer Universitäten sollten dagegen kein Hindernis
sein, zusätzlich den Dr. phil. zu erwerben und zu verleihen.
Der Grundsatz der Einmaligkeit des Dr. phil. ist in vielen Promotionsordnungen
verankert. Wo dies bisher nicht der Fall ist, sollte es bei künftigen
Novellierungen eingefügt werden.
Bei Ehrenpromotionen verfahren die Fakultäten unterschiedlich.
Einige folgen hier dem allgemeinen Promotionsverfahren (Ausschluss
von Mehrfachverleihungen), andere betrachten die Ehrenpromotion
mehr unter dem Aspekt der Ehrung als der Bestätigung einer
Qualifikation. Unter diesem Aspekt läßt sich auch der
Dr. phil. h.c. (von verschiedenen Fakultäten) mehrfach verleihen.
Richtigerweise wird solche Kumulierung in der Regel abgekürzt
(mit dem Zusatz mult.) notiert.
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