Resolution: Druckkostenzuschüsse
der DFG - Strukturreform der DFG
diese
Resolution als -Datei
(39 KB) | weitere Beschlüsse
Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Trier 04.07.-06.07.2002
1. In einer Resolution wandte sich der Philosophische Fakultätentag
Anfang Dezember 2001
mit Nachdruck gegen das Vorhaben der DFG, Druckkostenzuschüsse
für die Publikation von Monographien, Sammelbänden und
hervorragenden Dissertationen nicht mehr zu gewähren. Gleichwohl
beschloss der Hauptausschuss der DFG am 7. Dezember 2001 eine diesem
Vorhaben entsprechende Regelung, wobei dem Protest nur insofern
Rechnung getragen wurde, als es heißt, dass "für
Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, nur im Ausnahmefall
für Dissertationen" eine Publikationsbeihilfe immerhin
möglich sei. Dazu wiederum wird angemerkt: "Die Beihilfe
[...] wird auf der Basis von zwei Angeboten und Begründung
der Verlagswahl [...] als Zuschuss bereitgestellt."
2. Der Philosophische Fakultätentag sieht sich genötigt,
neuerlich Protest zu erheben. Gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften
gehören größere Buchpublikationen, vor allem Monographien
unabdingbar zur Wissenschaftskultur; für die Wissenschaftsentwicklung
sind sie unverzichtbar. Und auf die DFG sind die Autorinnen und
Autoren - häufig befinden sie sich noch nicht in Amt und Würden
- zumal deswegen besonders angewiesen, da sie auf keine Industrieförderung
zurückgreifen können. Wenn also nur noch im Falle von
(eindeutig zu bestimmender?) Exzeptionalität eine Publikationshilfe
möglich sein soll, bedeutet dies für die Wissenschaftsentwicklung
in den Fächern, die der Philosophische Fakultätentag vertritt,
eine schwere, durch nichts zu kompensierende Behinderung. Die DFG
muss sich vorwerfen lassen, die Geistes- und Sozialwissenschaften
in Deutschland der Verkümmerung zu überantworten. Was
aber die Bedingung betrifft, dass stets zwei Verlagsangebote einzuholen
und nachzuweisen seien, so abstrahiert dies von der oft gegebenen
Sachlage, dass sich für eine Monographie von vornherein die
Einbindung in eine ganz bestimmte profilierte Schriftenreihe empfiehlt.
Es darf nicht sein, dass gegenüber dem finanziellen Gesichtspunkt
der fachwissenschaftlich begründete völlig vernachlässigt
wird. Der Philosophische Fakultätentag wendet sich entschieden
gegen eine solche Festschreibung.
3. Desgleichen wendet sich der Philosophische Fakultätentag
gegen jene Vorhaben der DFG, deren Ziel es ist, die Rolle der von
den Disziplinen gewählten Gutachter zu verändern. Der
Plan, den das Papier zu erkennen gibt, sieht vor, dass die gewählten
Fachvertreter künftig als Mitglieder von bewertenden "Fachkollegien"
fungieren und zugleich aber "im Gegenzug von der fachlichen
Beurteilung der einzelnen Anträge entlastet werden" sollen.
Das nun liefe darauf hinaus, dass Gutachter je von Fall zu Fall
von der Geschäftsstelle ausgewählt und beauftragt würden
und dass also diejenigen, denen durch Wahl das Vertrauen ihrer Fachkolleginnen
und -kollegen ausgesprochen wurde, von der Begutachtung selbst so
gut wie ausgeschlossen blieben. Schnöde entgegensetzend spricht
das Papier denn auch davon, dass es gelte, "den Anteil der
nicht durch Wahl, sondern nur durch Kompetenz legitimierten
Gutachter [...] zu erhöhen". Wir regen an, dass die Geschäftsstellenmitglieder
Gutachten nur auf Vorschlag der gewählten Fachkollegien anfordern
können. Im Konflikt zwischen Management und Gelehrtenrepublik
bekennt sich der Philosophische Fakultätentag nachdrücklich
zu den bewährten Gepflogenheiten der letzteren und meldet gerade
in Rücksicht auf die von ihm vertretenen Disziplinen entschiedenen
Widerspruch gegen Bestrebungen an, durch die gewählten Fachgutachter
buchstäblich an den Rand gedrängt werden sollen.
diese
Resolution als -Datei
(39 KB) | weitere Beschlüsse
|