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Resolution: Druckkostenzuschüsse der DFG - Strukturreform der DFG

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Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Trier 04.07.-06.07.2002

1. In einer Resolution wandte sich der Philosophische Fakultätentag Anfang Dezember 2001 mit Nachdruck gegen das Vorhaben der DFG, Druckkostenzuschüsse für die Publikation von Monographien, Sammelbänden und hervorragenden Dissertationen nicht mehr zu gewähren. Gleichwohl beschloss der Hauptausschuss der DFG am 7. Dezember 2001 eine diesem Vorhaben entsprechende Regelung, wobei dem Protest nur insofern Rechnung getragen wurde, als es heißt, dass "für Werke von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, nur im Ausnahmefall für Dissertationen" eine Publikationsbeihilfe immerhin möglich sei. Dazu wiederum wird angemerkt: "Die Beihilfe [...] wird auf der Basis von zwei Angeboten und Begründung der Verlagswahl [...] als Zuschuss bereitgestellt."

2. Der Philosophische Fakultätentag sieht sich genötigt, neuerlich Protest zu erheben. Gerade in den Geistes- und Sozialwissenschaften gehören größere Buchpublikationen, vor allem Monographien unabdingbar zur Wissenschaftskultur; für die Wissenschaftsentwicklung sind sie unverzichtbar. Und auf die DFG sind die Autorinnen und Autoren - häufig befinden sie sich noch nicht in Amt und Würden - zumal deswegen besonders angewiesen, da sie auf keine Industrieförderung zurückgreifen können. Wenn also nur noch im Falle von (eindeutig zu bestimmender?) Exzeptionalität eine Publikationshilfe möglich sein soll, bedeutet dies für die Wissenschaftsentwicklung in den Fächern, die der Philosophische Fakultätentag vertritt, eine schwere, durch nichts zu kompensierende Behinderung. Die DFG muss sich vorwerfen lassen, die Geistes- und Sozialwissenschaften in Deutschland der Verkümmerung zu überantworten. Was aber die Bedingung betrifft, dass stets zwei Verlagsangebote einzuholen und nachzuweisen seien, so abstrahiert dies von der oft gegebenen Sachlage, dass sich für eine Monographie von vornherein die Einbindung in eine ganz bestimmte profilierte Schriftenreihe empfiehlt. Es darf nicht sein, dass gegenüber dem finanziellen Gesichtspunkt der fachwissenschaftlich begründete völlig vernachlässigt wird. Der Philosophische Fakultätentag wendet sich entschieden gegen eine solche Festschreibung.

3. Desgleichen wendet sich der Philosophische Fakultätentag gegen jene Vorhaben der DFG, deren Ziel es ist, die Rolle der von den Disziplinen gewählten Gutachter zu verändern. Der Plan, den das Papier zu erkennen gibt, sieht vor, dass die gewählten Fachvertreter künftig als Mitglieder von bewertenden "Fachkollegien" fungieren und zugleich aber "im Gegenzug von der fachlichen Beurteilung der einzelnen Anträge entlastet werden" sollen. Das nun liefe darauf hinaus, dass Gutachter je von Fall zu Fall von der Geschäftsstelle ausgewählt und beauftragt würden und dass also diejenigen, denen durch Wahl das Vertrauen ihrer Fachkolleginnen und -kollegen ausgesprochen wurde, von der Begutachtung selbst so gut wie ausgeschlossen blieben. Schnöde entgegensetzend spricht das Papier denn auch davon, dass es gelte, "den Anteil der nicht durch Wahl, sondern ›nur‹ durch Kompetenz legitimierten Gutachter [...] zu erhöhen". Wir regen an, dass die Geschäftsstellenmitglieder Gutachten nur auf Vorschlag der gewählten Fachkollegien anfordern können. Im Konflikt zwischen Management und Gelehrtenrepublik bekennt sich der Philosophische Fakultätentag nachdrücklich zu den bewährten Gepflogenheiten der letzteren und meldet gerade in Rücksicht auf die von ihm vertretenen Disziplinen entschiedenen Widerspruch gegen Bestrebungen an, durch die gewählten Fachgutachter buchstäblich an den Rand gedrängt werden sollen.

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