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Resolution: Lehrerausbildung in Deutschland

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Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Dresden 29.11.-01.12.2001

Mit großer Besorgnis nimmt der Philosophische Fakultätentag die eben veröffentlichen Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur künftigen Struktur des Lehrerausbildung zur Kenntnis und befürchtet, dass in einzelnen Bundesländern die wissenschaftliche Ausbildung von Lehrern und Lehrerinnen ohne vorangehende sachgemäße und gründliche Diskussion grundlegend umstrukturiert wird. Wissenschaftliche Lehrerbildung muss Universitätsaufgabe bleiben.

Der von den europäischen Bildungsministern in den Erklärungen von Bologna und Prag beschlossene ›europäische Hochschulraum‹ und die damit verbundene gemeinsame Einführung gestufter Studiengänge darf nicht unter dem Druck des größer werdenden Lehrermangels einerseits, der angespannten Haushaltslage andererseits dazu missbraucht werden, die fachwissenschaftlichen Anteile an der wissenschaftlichen Lehrerausbildung insgesamt zu reduzieren. Es ist dringend davor zu warnen, mit Billigstudiengängen Standards über Bord zu werfen, die im Interesse der Qualitätssicherung unverzichtbar sind.

Der Philosophische Fakultätentag weist darauf hin, dass die Reform nicht kostenneutral zu erreichen ist, und bittet Universitäten, Wissenschaftsminister, Kultusminister und Landtage um die Beachtung folgender Gesichtspunkte:

  1. Im Vordergrund aller Reformbemühungen muss die Qualitätssicherung der Lehrerausbildung stehen. Deshalb ist die Vermittlung umfassenden und gründlichen Fachwissens an die zukünftigen Lehrer und Lehrerinnen ebenso unentbehrlich wie die Beibehaltung des Zusammenhangs von Forschung und Lehre in den ausbildenden Universitätseinrichtungen. Lehrer und Lehrerinnen müssen die fachlichen Hintergründe und Zusammenhänge kennen und diese in angemessenem Umfang auch vermitteln können.

  2. Dies bleibt richtig, selbst wenn es sich als notwendig oder sinnvoll erweisen sollte, auch im Bereich der Lehrerausbildung probeweise oder flächendeckend gestufte Studiengänge (BA/MA) einzuführen. Gründliches Fachwissen muss ganz unabhängig vom gewählten Studienmodell oberste Priorität haben.

  3. Auch in gestuften Studiengängen müssen deshalb sowohl in der ersten (Bakkalaureus/Bachelor) als auch in der zweiten Studienphase (Magister/Master) die fachwissenschaftlichen Studienteile im Vordergrund stehen. Es wäre verhängnisvoll, wenn man - wie mancherorts angeregt - die fachwissenschaftlichen Studieneinheiten nur auf den ersten Studienabschnitt konzentrierte und im zweiten Studienabschnitt vorwiegend erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische ›Module‹ vorsähe. Ein fachwissenschaftliches Kurzstudium bis zum Bakkalaureus würde allenfalls eine ›Vorstellung‹ von Fachwissenschaft und ein rudimentäres Wissen ermöglichen, das in keiner Weise die für künftige Lehrer und Lehrerinnen notwendige Sachkompetenz und Methodenerfahrung vermittelt.

  4. Begleitend müssen fachdidaktische und erziehungswissenschaftliche Studienanteile (›Module‹) in beiden Phasen gestufter Studiengänge zukünftige Lehrer und Lehrerinnen befähigen, fachwissenschaftliches Wissen angemessen und erfolgreich zu vermitteln. Fachdidaktik muss in der Nähe der Fachwissenschaften angesiedelt sein. Es ist nicht sinnvoll, die Ausbildung dieser Kompetenz auf nur einen Studienabschnitt zu konzentrieren.

  5. Ebenso verhängnisvoll wäre es, das nach Schulstufen und Schularten differenzierte Ausbildungsangebot aufzugeben und Lehramtsstudiengänge additiv zu konstruieren. Damit würde die fachwissenschaftliche Kompetenz ebenso wie die erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Ausrichtung auf die spezifischen Zielgruppen in unverantwortlicher Weise geopfert.

  6. Schon deshalb kann das Referendariat nicht in die zweite Studienphase integriert werden. Es muss als eigene, in die Praxis unmittelbar einführende Ausbildungsphase voll erhalten bleiben, darf allerdings auch nicht dazu missbraucht werden, Referendare als ›Billiglehrer‹ bereits voll einzusetzen.

  7. Zur nationalen und internationalen Qualitätssicherung gehört es, dass weiterhin die gegenseitige Anerkennung von Studienabschlüssen die wünschenswerte Mobilität der Studierenden und späteren Lehrer und Lehrerinnen ermöglicht. Umso wichtiger ist es, dass nicht in einzelnen Bundesländern Sonderwege eingeschlagen werden.

  8. Auf möglichst weitgehende Durchlässigkeit zu anderen Studiengängen ist zu achten.

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