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Resolution: Druckkostenzuschüsse der DFG

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Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Dresden 29.11.-01.12.2001

Der Philosophische Fakultätentag wendet sich mit Nachdruck gegen die beabsichtigte Abschaffung der Druckkostenzuschüsse der DFG für die Publikation von Monographien (darunter auch Habilitationsschriften), Sammelbänden und hervorragenden Dissertationen.

Dies beträfe insbesondere die Geistes- und Sozialwissenschaften, für die die Druckbeihilfen zu einem unabdingbaren Instrument der Publikation ihrer wissenschaftlichen Ergebnisse geworden sind. Diese müssen nämlich - anders als in Natur- und Ingenieurwissenschaften oder in der Medizin - in größeren Darstellungszusammenhängen erarbeitet und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden; Zeitschriftenaufsätze und kürzere Abhandlungen, die in den Natur- und Technikwissenschaften überwiegen, sind in den Geistes- und Sozialwissenschaften nur für die Klärung von Detailfragen ausreichend. Wie die Wissenschaftsgeschichte der geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen beweist, gehören größere Buchpublikationen essentiell zu ihrer Wissenschaftskultur und repräsentieren die deutsche Wissenschaft so auch im Ausland.

Der finanzielle Aufwand für die Drucklegung geistes- und sozialwissenschaftlicher Publikationen übersteigt bei weitem die Finanzkraft der Autorinnen und Autoren, die sich häufig noch in ihrer Qualifikationsphase befinden. Außerdem können sie auf keine Industrieförderung zurückgreifen, da ihre Ergebnisse zumeist nicht direkt in Wirtschaftsprozessen verwertbar sind.

Im Vergleich zu den Leistungen im natur- und technikwissenschaftlichen Bereich stellen die Zuwendungen für die Geistes- und Sozialwissenschaften nur etwa 15% des Gesamtfördervolumens der DFG dar. Das Argument einer möglichen Überlastung von Gutachtern der DFG ist nicht stichhaltig, da schon eine organisatorische Änderung dem leicht abhelfen könnte. Außerdem würde eine Umstellung auf reine Projektförderung keine wirkliche Entlastung bringen, sondern nur das Problem verlagern. Dies entspräche in der Regel auch nicht den Arbeits- und Forschungsprozessen geistes- und sozialwissenschaftlicher Fächer.

Da es zum Satzungsauftrag und zur Tradition der DFG gehört, Forschung in allen wissenschaftlichen Disziplinen zu fördern, erwartet der Philosophische Fakultätentag die Beibehaltung der bisherigen Praxis der DFG.

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