Resolution: Regelabschlüsse
in geisteswissenschaftlichen Studiengängen (BA und MA)
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Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Wien 30.06.-02.07.2005
Das europäische Studienmodell sieht ein gestuftes
Studium mit den Abschlüssen des Bachelor (BA) und des Master
(MA) vor. In den Ländergemeinsamen Strukturvorga-ben
gilt der BA als erster berufsqualifizierender Regelabschluss, der
mit den ent-sprechenden Abschlüssen der Fachhochschulen und
Berufsakademien konkurriert, wenn solche existieren.
Es besteht Einverständnis darüber, dass
den bisherigen Abschlüssen (Diplom, Ma-gister, Staatsexamen)
im europäischen Studienmodell der Master (MA) entspricht. Die
Studiengänge in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften
sind weiterhin auf dieses Studienziel hin ausgelegt, auch wenn sie
die beiden Studienphasen des europäischen Studienmodells übernehmen.
Der Master (MA) soll daher auch in den geisteswissenschaftlichen
Studiengängen in der Regel als konsekutiver Studiengang angelegt
sein.
Mit berufsqualifizierend ist der Begriff
der employability Bologna-Dokumente nur ungenau umschrieben. Universitäre
Ausbildung ist nicht Berufsbildung im engeren Sinn, sondern bereitet
auf Berufsfelder vor und befähigt die Absolventen und Absol-ventinnen,
sich im überregionalen und internationalen Raum neuen Anforder-ungen
zu stellen, die auch über die Grenzen etablierter Berufsfelder
hinausgehen. Dies gilt auch für den Abschluss des Bachelor
(BA) in Studiengängen, die einen Anschluss an Berufsfelder
bereits nach der ersten Studienphase erkennen lassen.
Im Zuge der Globalisierung werden allerdings Akademiker
benötigt, die nicht nur mit fachlich-methodischen Grundkenntnissen
versehen sind, sondern komplexe Zusammenhänge ihres Berufsfeldes
erkennen, steuern und optimieren können. Diese Fähigkeiten
werden in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften in der
Regel erst in der zweiten Studienphase erworben. Feste Quoten im
Übergang zu Master-Studiengängen sind abzulehnen.
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