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Resolution: Qualifikationswege in der Wissenschaft:
Dissertation, Habilitation, Juniorprofessur

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Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Regensburg 25.11.-27.11.2004

Erklärung der Plenarversammlung des Philosophischen Fakultätentages

1.
Nach der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes zum Hochschulrahmengesetz (5. HRGÄndG) vom 27. Juli 2004 hat der Allgemeine Fa-kultätentag in einer Presseerklärung vom 27. Juli dazu aufgerufen, jetzt verhärtete hochschulpolitische Gegensätze zu überwinden und gemeinsam Wege zur Errei-chung der hochschulpolitischen Reformziele zu suchen. Aus Sicht des Philosophischen Fakultätentages müssen dabei die Förderung des wissenschaft-lichen Nachwuchses und die Ausgestaltung der Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter im Vordergrund stehen.

2.
Die Verjüngung des wissenschaftlichen Nachwuchses und seine möglichst frühe Selbständigkeit verlangt auch im Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozialwissen-schaften eine Straffung der Promotion. Eine Dissertation muss in angemessener Zeit die wissenschaftliche Selbständigkeit angehender Wissenschaftler und Wissen-schaftlerinnen sowie ihre Fähigkeit zu Analyse und Synthese unter Beweis stellen. Es sollten nur solche Dissertationsthemen vereinbart werden, deren Bearbeitung in zwei bis drei Jahren abgeschlossen werden kann.

3.
Der Philosophische Fakultätentag hat sich stets für den Wettbewerb verschiedener Zugänge zum Beruf des Hochschullehrers in den geistes-, kultur- und sozialwissen-schaftlichen Fächern ausgesprochen. Die frühe Selbständigkeit junger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen und die Stärkung der deutschen Universitäten im internationalen Wettbewerb lassen sich auch und gerade dann erreichen, wenn eine reformierte Habilitation und eine neu durchdachte Juniorpro-fessur im Wettbewerb unterschiedliche Zugänge zur Professur eröffnen. Der Philosophische Fakultätentag ist bereit, mit dem Bund und den Ländern zu kooperieren und seine Kompetenz einzubringen.

4.
Ein sinnvoller Wettbewerb konkurrierender Zugangsmodelle erfordert allerdings im Interesse der jungen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen sowohl eine Reform des Habilitationsverfahrens als auch eine angemessene Ausgestaltung der Junior-professur nach den unterschiedlichen Erfordernissen der Fächerkulturen. In beiden Modellen müssen frühe Selbständigkeit und eine deutliche Verkürzung der Qualifikationswege erreicht werden. Beide Modelle dürfen nur solche Leistungen einbeziehen, die grundlegend zu den Berufsanforderungen eines Hochschullehrers und einer Hochschullehrerin gehören. Im Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozial-wissenschaften sind dies vor allem anerkannte wissenschaftliche Publikationen und Vorträge, Fähigkeit zur wissenschaftlichen Kooperation, Bewährung in der Lehre, aber auch Erfahrungen in der universitären Selbstverwaltung und mit akademischen Prüfungen.

5.
Den Habilitanden und Habilitandinnen ist ein Höchstmaß an Selbständigkeit und Ei-genverantwortung zu gewähren. Der Qualifikationsweg der Habilitation sollte in der Regel vier Jahre nicht überschreiten.

  • Habilitanden und Habilitandinnen muss genügend Zeit zur Forschung bleiben. Deshalb sind Lehr- und Verwaltungsaufgaben auf das zur Berufsqualifikation notwendige Maß einzuschränken.
  • Habilitationsstellen sind so auszugestalten, dass Habilitanden den Junior-professuren vergleichbare Arbeitsmöglichkeiten geboten werden.
  • Unbeschadet der Möglichkeit externer Habilitation sollten Habilitationsstellen nur an Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen vergeben werden, die nicht älter als 32 Jahre sind.
  • Das Habilitationsverfahren selbst sollte auf das Wesentliche konzentriert werden: Begutachtung der wissenschaftlichen Leistungen und der Lehr-befähigung.

6.
Auch die Arbeitsbedingungen und Aufgaben von Juniorprofessoren und -professorinnen sind so zu gestalten, dass die Chance zu breiter wissenschaftlicher Qualifikation erhalten bleibt. Im Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozialwissen-schaften gehören dazu nach übereinstimmender Auffassung ein ›zweites Buch‹ oder eine Reihe gewichtiger Abhandlungen.

  • Die Lehraufgaben von Juniorprofessoren und -professorinnen sollten in der Regel vier SWS nicht überschreiten. Auch Verwaltungs- und Prüfungsaufgaben sollten ihnen nur in angemessenem Umfang übertragen werden.
  • Die Fakultäten, Fachbereiche und Institute müssen der Förderung und wissenschaftlichen Unterstützung der Forschungsprojekte ihrer Juniorpro-fessoren und -professorinnen besonderes Augenmerk schenken.
  • Juniorprofessuren sollten nur an Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen unter 32 Jahren vergeben werden.
  • Dem sich abzeichnenden Missbrauch, Juniorprofessuren als Ersatz für nicht finanzierbare Professuren einzurichten, ist entschieden entgegenzutreten.

7
Habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen und erfolgreich evaluierten Juniorprofessoren und -professorinnen muss nach der Qualifikationsphase genü-gend Zeit bleiben, um sich auf Professuren zu bewerben. Deshalb sollte die Blockierung der Reformdebatte durch ihre Fixierung auf die Ausgestaltung der Juniorprofessur jetzt aufgebrochen werden und den Hochschulen eine Öffnung ihrer Personalstruktur ermöglicht werden, die auf die differenzierten Bedürfnisse ihrer Fächerkulturen Rücksicht nimmt. Bei den in der aufgehobenen Neufassung des HRG vorgesehenen Personalkategorien - Juniorprofessuren und Professuren, daneben Wissenschaftliche Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis - wird es nicht bleiben kön-nen.

  • Es muss möglich sein, auf dem Weg der Juniorprofessur oder der Habilitation qualifizierte junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen für einen beschränkten Zeitraum im Wissenschaftssystem zu halten. Die Universitäten sollten die Gestaltungsmöglichkeit für flexible Lösungen im Einzelfall erhalten. Hierauf sollte bei der anstehenden Novellierung des Dienstrechts in den Landeshochschulgesetzen Rücksicht genommen werden.

Kurzfassung

  • Die Plenarversammlung des Philosophischen Fakultätentags unterstützt den Wettbewerb unterschiedlicher Zugänge zur Professur und plädiert für eine an-gemessene Ausgestaltung der verschiedenen Qualifikationswege (Habilitation und Juniorprofessur).
  • Eine deutliche Verkürzung der Qualifikationswege ist die Voraus-setzung früherer Selbständigkeit junger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen. Dazu gehört auch im Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften eine Straffung der Promotion.
  • Zur Qualifikation künftiger Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen gehören im Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, unabhängig vom Qualifikationsweg, anerkannte wissenschaftliche Publikationen und Vorträge, Fähigkeit zur wissenschaftlichen Kooperation, Bewährung in der Lehre, aber auch Erfahrungen in der universitären Selbstverwaltung und mit akademischen Prüfungen.
  • Habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen und Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen muss nach der Qualifikationsphase genügend Zeit bleiben, um sich auf Professuren zu bewerben. Die Universitäten sollten die Gestaltungsmöglichkeit für flexible Lösungen im Einzelfall erhalten.



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