Resolution: Qualifikationswege
in der Wissenschaft:
Dissertation, Habilitation, Juniorprofessur
weitere Beschlüsse
Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Regensburg 25.11.-27.11.2004
Erklärung der Plenarversammlung des Philosophischen Fakultätentages
1.
Nach der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes
zum Hochschulrahmengesetz (5. HRGÄndG) vom 27. Juli 2004 hat
der Allgemeine Fa-kultätentag in einer Presseerklärung
vom 27. Juli dazu aufgerufen, jetzt verhärtete hochschulpolitische
Gegensätze zu überwinden und gemeinsam Wege zur Errei-chung
der hochschulpolitischen Reformziele zu suchen. Aus Sicht des Philosophischen
Fakultätentages müssen dabei die Förderung des wissenschaft-lichen
Nachwuchses und die Ausgestaltung der Stellen für wissenschaftliche
Mitarbeiter im Vordergrund stehen.
2.
Die Verjüngung des wissenschaftlichen Nachwuchses und seine
möglichst frühe Selbständigkeit verlangt auch im
Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozialwissen-schaften eine Straffung
der Promotion. Eine Dissertation muss in angemessener Zeit die wissenschaftliche
Selbständigkeit angehender Wissenschaftler und Wissen-schaftlerinnen
sowie ihre Fähigkeit zu Analyse und Synthese unter Beweis stellen.
Es sollten nur solche Dissertationsthemen vereinbart werden, deren
Bearbeitung in zwei bis drei Jahren abgeschlossen werden kann.
3.
Der Philosophische Fakultätentag hat sich stets für den
Wettbewerb verschiedener Zugänge zum Beruf des Hochschullehrers
in den geistes-, kultur- und sozialwissen-schaftlichen Fächern
ausgesprochen. Die frühe Selbständigkeit junger Wissenschaftler
und Wissenschaftlerinnen und die Stärkung der deutschen Universitäten
im internationalen Wettbewerb lassen sich auch und gerade dann erreichen,
wenn eine reformierte Habilitation und eine neu durchdachte Juniorpro-fessur
im Wettbewerb unterschiedliche Zugänge zur Professur eröffnen.
Der Philosophische Fakultätentag ist bereit, mit dem Bund und
den Ländern zu kooperieren und seine Kompetenz einzubringen.
4.
Ein sinnvoller Wettbewerb konkurrierender Zugangsmodelle erfordert
allerdings im Interesse der jungen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
sowohl eine Reform des Habilitationsverfahrens als auch eine angemessene
Ausgestaltung der Junior-professur nach den unterschiedlichen Erfordernissen
der Fächerkulturen. In beiden Modellen müssen frühe
Selbständigkeit und eine deutliche Verkürzung der Qualifikationswege
erreicht werden. Beide Modelle dürfen nur solche Leistungen
einbeziehen, die grundlegend zu den Berufsanforderungen eines Hochschullehrers
und einer Hochschullehrerin gehören. Im Bereich der Geistes-,
Kultur- und Sozial-wissenschaften sind dies vor allem anerkannte
wissenschaftliche Publikationen und Vorträge, Fähigkeit
zur wissenschaftlichen Kooperation, Bewährung in der Lehre,
aber auch Erfahrungen in der universitären Selbstverwaltung
und mit akademischen Prüfungen.
5.
Den Habilitanden und Habilitandinnen ist ein Höchstmaß
an Selbständigkeit und Ei-genverantwortung zu gewähren.
Der Qualifikationsweg der Habilitation sollte in der Regel vier
Jahre nicht überschreiten.
- Habilitanden und Habilitandinnen muss genügend Zeit zur
Forschung bleiben. Deshalb sind Lehr- und Verwaltungsaufgaben
auf das zur Berufsqualifikation notwendige Maß einzuschränken.
- Habilitationsstellen sind so auszugestalten, dass Habilitanden
den Junior-professuren vergleichbare Arbeitsmöglichkeiten
geboten werden.
- Unbeschadet der Möglichkeit externer Habilitation sollten
Habilitationsstellen nur an Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
vergeben werden, die nicht älter als 32 Jahre sind.
- Das Habilitationsverfahren selbst sollte auf das Wesentliche
konzentriert werden: Begutachtung der wissenschaftlichen Leistungen
und der Lehr-befähigung.
6.
Auch die Arbeitsbedingungen und Aufgaben von Juniorprofessoren und
-professorinnen sind so zu gestalten, dass die Chance zu breiter
wissenschaftlicher Qualifikation erhalten bleibt. Im Bereich der
Geistes-, Kultur- und Sozialwissen-schaften gehören dazu nach
übereinstimmender Auffassung ein zweites Buch oder
eine Reihe gewichtiger Abhandlungen.
- Die Lehraufgaben von Juniorprofessoren und -professorinnen sollten
in der Regel vier SWS nicht überschreiten. Auch Verwaltungs-
und Prüfungsaufgaben sollten ihnen nur in angemessenem Umfang
übertragen werden.
- Die Fakultäten, Fachbereiche und Institute müssen
der Förderung und wissenschaftlichen Unterstützung der
Forschungsprojekte ihrer Juniorpro-fessoren und -professorinnen
besonderes Augenmerk schenken.
- Juniorprofessuren sollten nur an Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
unter 32 Jahren vergeben werden.
- Dem sich abzeichnenden Missbrauch, Juniorprofessuren als Ersatz
für nicht finanzierbare Professuren einzurichten, ist entschieden
entgegenzutreten.
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Habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen und erfolgreich
evaluierten Juniorprofessoren und -professorinnen muss nach der
Qualifikationsphase genü-gend Zeit bleiben, um sich auf Professuren
zu bewerben. Deshalb sollte die Blockierung der Reformdebatte durch
ihre Fixierung auf die Ausgestaltung der Juniorprofessur jetzt aufgebrochen
werden und den Hochschulen eine Öffnung ihrer Personalstruktur
ermöglicht werden, die auf die differenzierten Bedürfnisse
ihrer Fächerkulturen Rücksicht nimmt. Bei den in der aufgehobenen
Neufassung des HRG vorgesehenen Personalkategorien - Juniorprofessuren
und Professuren, daneben Wissenschaftliche Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis
- wird es nicht bleiben kön-nen.
- Es muss möglich sein, auf dem Weg der Juniorprofessur oder
der Habilitation qualifizierte junge Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
für einen beschränkten Zeitraum im Wissenschaftssystem
zu halten. Die Universitäten sollten die Gestaltungsmöglichkeit
für flexible Lösungen im Einzelfall erhalten. Hierauf
sollte bei der anstehenden Novellierung des Dienstrechts in den
Landeshochschulgesetzen Rücksicht genommen werden.
Kurzfassung
- Die Plenarversammlung des Philosophischen Fakultätentags
unterstützt den Wettbewerb unterschiedlicher Zugänge
zur Professur und plädiert für eine an-gemessene Ausgestaltung
der verschiedenen Qualifikationswege (Habilitation und Juniorprofessur).
- Eine deutliche Verkürzung der Qualifikationswege ist die
Voraus-setzung früherer Selbständigkeit junger Wissenschaftler
und Wissenschaftlerinnen. Dazu gehört auch im Bereich der
Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften eine Straffung der
Promotion.
- Zur Qualifikation künftiger Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen
gehören im Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften,
unabhängig vom Qualifikationsweg, anerkannte wissenschaftliche
Publikationen und Vorträge, Fähigkeit zur wissenschaftlichen
Kooperation, Bewährung in der Lehre, aber auch Erfahrungen
in der universitären Selbstverwaltung und mit akademischen
Prüfungen.
- Habilitierten Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen und
Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen muss nach der Qualifikationsphase
genügend Zeit bleiben, um sich auf Professuren zu bewerben.
Die Universitäten sollten die Gestaltungsmöglichkeit
für flexible Lösungen im Einzelfall erhalten.
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