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Resolution: Zur Qualitätssicherung in den Geistes- und Sozialwissenschaften

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Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Passau 24.06.-26.06.2004

1. Qualitätssicherung ist in der aktuellen Hochschuldebatte ein Schlüsselbegriff. Angestoßen durch eine gemeinsame Empfehlung von KMK und HRK zur Umsetzung der Studienstrukturreform (1993) ist mittlerweile die Qualitätssicherung im Hochschulrahmengesetz ebenso wie in den Länderhochschulgesetzen verankert. Diese gesetzliche Verankerung bringt es mit sich, dass man sich der Debatte zur Qualitätssicherung nicht entziehen kann. Hinzu kommt, dass immer mehr Universitäten durch Zielvereinbarungen eine leistungsbezogene Mittelzuweisung verbindlich einführen, die neue Professorenbesoldung an Qualitätskriterien orientiert sein soll und die Qualitätssicherung die Grundlage der Akkreditierung von Studiengängen bildet.

2. Der Philosophische Fakultätentag erkennt uneingeschränkt an, dass die Qualitätssicherung in Lehre und Forschung zentrale Aufgabe für alle Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen ist. Mit Qualitätssicherung wurde zwar ein neuer Terminus eingeführt, aber vieles von dem, was darunter verstanden wird, hat an Hochschulen bereits eine lange Tradition. So ist es z.B. gängige Praxis, dass Forschungsanträge bei den großen Fördereinrichtungen im Rahmen einer Peer-Review einer Qualitätsprüfung unterzogen und vielfach Aufsätze und Bücher erst nach einem Prüfverfahren publiziert werden. Auch ist das Berufungsverfahren ein bedeutsames und zudem auch erfolgreiches Instrument der Qualitätssicherung für Lehre und Forschung.

3. Eine Neuerung in der Qualitätssicherung ist die inzwischen fast flächendeckend eingeführte Lehrevaluation. Damit wird den Forderungen Rechnung getragen, dass der Qualität der Lehre mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden soll, die Kriterien der Berufung für die Qualitätssicherung auf diesem Gebiet nicht ausreichen, vielmehr ein kontinuierliches Feststellungsverfahren erforderlich sei und die Studierenden als Abnehmer der Lehre aktiv in den Bewertungsprozess einbezogen werden müssen. Für eine Bewertung der Lehrqualität reicht nach der Überzeugung des Philosophischen Fakultätentages eine studentische Veranstaltungskritik allerdings nicht aus. Notwendig ist vielmehr, ebenso die Eingangsvoraussetzungen der Studierenden zu erfassen, die Inhalte der Studienprogramme und die Rahmenbedingungen der Lehre einzubeziehen. Darüber hinaus sind auch Angebote im Bereich der didaktischen Weiterbildung für Lehrende als qualitätssichernde Maßnahmen zu begreifen. Die Relation von Lehrenden und Lernenden ist eine entscheidende Größe für die Lehrqualität; die vielfach vorhandene Überlast steht den Bemühungen entgegen, eine gute Lehre anzubieten. Richtig und zugleich unverzichtbar ist es, dass die Studierenden in der Lehrevaluation maßgeblich beteiligt werden; jedoch muss dabei beachtet werden, welche Aspekte der Lehrqualität aus der studentischen Perspektive tatsächlich beurteilt werden können.

4. Im Kommuniqué der Bologna-Nachfolgekonferenz in Berlin wird betont, dass die Hauptverantwortung für die Qualitätssicherung gemäß dem Grundsatz der institutionellen Autonomie bei jeder Hochschule selbst liegen müsse. Mit großem Nachdruck betont der Philosophische Fakultätentag, dass dieses Recht der Hochschulen zu einem Recht der Fächergruppen ausgeweitet werden muss. Fächerübergreifende Vor-gaben werden den Besonderheiten der Fächerkulturen nicht gerecht. Notwendig ist vielmehr die Entwicklung fachgruppenspezifischer Qualitätskriterien für gute Lehre und gute Forschung.

5. Die Qualitätssicherung wird in weiten Teilen eine Aufgabe der Institute bzw. der Fakultäten selbst sein, die eine systematische Bestandsaufnahme und Analyse der eigenen Lehre und Forschung leisten (Selbstevaluation). Bei jeder Evaluation wird es notwendig sein, ein Mischungsverhältnis zwischen quantitativen und qualitativen Verfahren zu finden. Ausgewählte Leistungs- und Belastungsindikatoren sind hierfür unverzichtbar; allerdings darf sich die Qualitätssicherung nicht nur darauf beschränken, sondern sie muss auch Raum für Selbstberichte vorsehen. Lehr- und Forschungsberichte stellen nützliche Instrumente einer Selbstevaluation dar. Allerdings muss der Arbeitsaufwand für die Datensammlung immer in Grenzen bleiben und sie darf nicht zu einem Selbstzweck werden. Bei einer Fremdevaluation ist es wichtig, dass Fakultäten und Institute nicht entgegen der selbst gesetzten Ziele bewertet werden. Eine Evaluation muss immer eine Beratung sein, in der Stärken und Schwächen aufgezeigt und konstruktive Vorschläge für eine Weiterentwicklung gemacht werden. Eine Qualitätssicherung braucht stets Strategien für eine Qualitätsverbesserung.

6. Ein zentraler Aspekt der aktuellen Diskussion ist die Forderung, dass fachimmanente Kriterien für die Bestimmung dessen, was eine ‹gute Lehre› und was eine ‹gute Forschung› ist, nicht ausreichen. Die Wissenschaft hat kein Definitionsmonopol und hatte es auch nie; auch andere Gruppen, wie z.B. Studenten, Politiker, Arbeitgeber oder auch Eltern bringen sich mehr oder minder stark in diesen Bestimmungsprozess ein. Studierende wollen ein Studium, das ihnen gute Arbeitsmarktchancen eröffnet, Politiker ein Studium, in dem möglichst viele junge Menschen kostengünstig ausgebildet werden usw. Dass aus den verschiedenen Perspektiven die Bestimmung von Qualität unterschiedlich ausfällt bzw. ausfallen kann, ist ebenso nahe liegend wie unvermeidlich. Auch wenn man die Legitimität dieser unterschiedlichen Interessen anerkennt, ist es dennoch unverzichtbar, dass bei dieser Bestimmung Fachkriterien einen Vorrang vor bloßen Effizienzkriterien haben müssen. Der Wettbewerbsgedanke ist für die Qualitätssicherung an den Hochschulen nur bedingt brauchbar. Nützlich mag dieser Gedanke als Motivation für verstärkte Anstrengungen zur Qualitätssteigerung sein. Ziel sollte es allerdings sein, dass an jeder Universität Lehre und Forschung ein möglichst hohes Niveau erreichen, was graduelle Unterschiede zweitrangig macht.


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