Resolution: Zur Qualitätssicherung
in den Geistes- und Sozialwissenschaften
weitere Beschlüsse
Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Passau 24.06.-26.06.2004
1. Qualitätssicherung ist in der aktuellen Hochschuldebatte
ein Schlüsselbegriff. Angestoßen durch eine gemeinsame
Empfehlung von KMK und HRK zur Umsetzung der Studienstrukturreform
(1993) ist mittlerweile die Qualitätssicherung im Hochschulrahmengesetz
ebenso wie in den Länderhochschulgesetzen verankert. Diese
gesetzliche Verankerung bringt es mit sich, dass man sich der Debatte
zur Qualitätssicherung nicht entziehen kann. Hinzu kommt, dass
immer mehr Universitäten durch Zielvereinbarungen eine leistungsbezogene
Mittelzuweisung verbindlich einführen, die neue Professorenbesoldung
an Qualitätskriterien orientiert sein soll und die Qualitätssicherung
die Grundlage der Akkreditierung von Studiengängen bildet.
2. Der Philosophische Fakultätentag erkennt uneingeschränkt
an, dass die Qualitätssicherung in Lehre und Forschung zentrale
Aufgabe für alle Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen ist.
Mit Qualitätssicherung wurde zwar ein neuer Terminus eingeführt,
aber vieles von dem, was darunter verstanden wird, hat an Hochschulen
bereits eine lange Tradition. So ist es z.B. gängige Praxis,
dass Forschungsanträge bei den großen Fördereinrichtungen
im Rahmen einer Peer-Review einer Qualitätsprüfung unterzogen
und vielfach Aufsätze und Bücher erst nach einem Prüfverfahren
publiziert werden. Auch ist das Berufungsverfahren ein bedeutsames
und zudem auch erfolgreiches Instrument der Qualitätssicherung
für Lehre und Forschung.
3. Eine Neuerung in der Qualitätssicherung ist die inzwischen
fast flächendeckend eingeführte Lehrevaluation. Damit
wird den Forderungen Rechnung getragen, dass der Qualität der
Lehre mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden soll, die Kriterien der
Berufung für die Qualitätssicherung auf diesem Gebiet
nicht ausreichen, vielmehr ein kontinuierliches Feststellungsverfahren
erforderlich sei und die Studierenden als Abnehmer der Lehre aktiv
in den Bewertungsprozess einbezogen werden müssen. Für
eine Bewertung der Lehrqualität reicht nach der Überzeugung
des Philosophischen Fakultätentages eine studentische Veranstaltungskritik
allerdings nicht aus. Notwendig ist vielmehr, ebenso die Eingangsvoraussetzungen
der Studierenden zu erfassen, die Inhalte der Studienprogramme und
die Rahmenbedingungen der Lehre einzubeziehen. Darüber hinaus
sind auch Angebote im Bereich der didaktischen Weiterbildung für
Lehrende als qualitätssichernde Maßnahmen zu begreifen.
Die Relation von Lehrenden und Lernenden ist eine entscheidende
Größe für die Lehrqualität; die vielfach vorhandene
Überlast steht den Bemühungen entgegen, eine gute Lehre
anzubieten. Richtig und zugleich unverzichtbar ist es, dass die
Studierenden in der Lehrevaluation maßgeblich beteiligt werden;
jedoch muss dabei beachtet werden, welche Aspekte der Lehrqualität
aus der studentischen Perspektive tatsächlich beurteilt werden
können.
4. Im Kommuniqué der Bologna-Nachfolgekonferenz in Berlin
wird betont, dass die Hauptverantwortung für die Qualitätssicherung
gemäß dem Grundsatz der institutionellen Autonomie bei
jeder Hochschule selbst liegen müsse. Mit großem Nachdruck
betont der Philosophische Fakultätentag, dass dieses Recht
der Hochschulen zu einem Recht der Fächergruppen ausgeweitet
werden muss. Fächerübergreifende Vor-gaben werden den
Besonderheiten der Fächerkulturen nicht gerecht. Notwendig
ist vielmehr die Entwicklung fachgruppenspezifischer Qualitätskriterien
für gute Lehre und gute Forschung.
5. Die Qualitätssicherung wird in weiten Teilen eine Aufgabe
der Institute bzw. der Fakultäten selbst sein, die eine systematische
Bestandsaufnahme und Analyse der eigenen Lehre und Forschung leisten
(Selbstevaluation). Bei jeder Evaluation wird es notwendig sein,
ein Mischungsverhältnis zwischen quantitativen und qualitativen
Verfahren zu finden. Ausgewählte Leistungs- und Belastungsindikatoren
sind hierfür unverzichtbar; allerdings darf sich die Qualitätssicherung
nicht nur darauf beschränken, sondern sie muss auch Raum für
Selbstberichte vorsehen. Lehr- und Forschungsberichte stellen nützliche
Instrumente einer Selbstevaluation dar. Allerdings muss der Arbeitsaufwand
für die Datensammlung immer in Grenzen bleiben und sie darf
nicht zu einem Selbstzweck werden. Bei einer Fremdevaluation ist
es wichtig, dass Fakultäten und Institute nicht entgegen der
selbst gesetzten Ziele bewertet werden. Eine Evaluation muss immer
eine Beratung sein, in der Stärken und Schwächen aufgezeigt
und konstruktive Vorschläge für eine Weiterentwicklung
gemacht werden. Eine Qualitätssicherung braucht stets Strategien
für eine Qualitätsverbesserung.
6. Ein zentraler Aspekt der aktuellen Diskussion ist die Forderung,
dass fachimmanente Kriterien für die Bestimmung dessen, was
eine gute Lehre und was eine gute Forschung
ist, nicht ausreichen. Die Wissenschaft hat kein Definitionsmonopol
und hatte es auch nie; auch andere Gruppen, wie z.B. Studenten,
Politiker, Arbeitgeber oder auch Eltern bringen sich mehr oder minder
stark in diesen Bestimmungsprozess ein. Studierende wollen ein Studium,
das ihnen gute Arbeitsmarktchancen eröffnet, Politiker ein
Studium, in dem möglichst viele junge Menschen kostengünstig
ausgebildet werden usw. Dass aus den verschiedenen Perspektiven
die Bestimmung von Qualität unterschiedlich ausfällt bzw.
ausfallen kann, ist ebenso nahe liegend wie unvermeidlich. Auch
wenn man die Legitimität dieser unterschiedlichen Interessen
anerkennt, ist es dennoch unverzichtbar, dass bei dieser Bestimmung
Fachkriterien einen Vorrang vor bloßen Effizienzkriterien
haben müssen. Der Wettbewerbsgedanke ist für die Qualitätssicherung
an den Hochschulen nur bedingt brauchbar. Nützlich mag dieser
Gedanke als Motivation für verstärkte Anstrengungen zur
Qualitätssteigerung sein. Ziel sollte es allerdings sein, dass
an jeder Universität Lehre und Forschung ein möglichst
hohes Niveau erreichen, was graduelle Unterschiede zweitrangig macht.
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