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Resolution: Promotionsstudiengänge und Promotionsverfahren

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Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Halle a. d. Saale - 27. - 29.11.2003

Seit der Empfehlung des Wissenschaftsrats vom November 2002 wird die Einführung von Promotionsstudiengängen in jüngster Zeit lebhaft diskutiert. Grund für die Empfehlung sind in erster Linie überlange Promotionszeiten, die auf unüberlegte Themenstellung und mangelhafte Einzelbetreuung zurückgeführt werden. Auch wird die Gefahr wissenschaftlicher Vereinzelung beklagt, die bei aller unvermeidlichen Spezialisierung in Widerspruch zur Notwendigkeit größtmöglicher interdisziplinärer Vernetzung stünde. Eine Regulierung des Promotionsstudiums soll Abhilfe bringen. Vorgeschlagen werden Studienangebote auf post-graduate-Niveau, die Vermittlung von ›Schlüsselkompetenzen‹ und die Einrichtung regelmäßiger interdisziplinärer Kolloquien. Zudem sind die Verteilung von Themenvergabe und Mentorenverantwortung auf mehrere Schultern sowie eine standardisierte Studienberatung und Erfolgskontrolle im Gespräch.

Der Philosophische Fakultätentag begrüßt jeden Versuch, die zur Promotion führende Studienphase so effizient wie möglich zu gestalten.

Er unterstützt daher nachdrücklich

  • die Einrichtung interdisziplinärer, den Diskurs fördernder Kolloquien, wie sie mit großem Erfolg von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs praktiziert werden;
  • Lehrangebote zur Nutzung moderner Medien und zur didaktischen Präsentation, ebenso die Diskussion fachübergreifender aktueller Wissenschaftskonzepte und -theorien.

Er lehnt jedoch alle Maßnahmen ab, die eine Verschulung des Promotionsstudiums sowie eine Entpersönlichung des Betreuungsverhältnisses fördern.

Der Philosophische Fakultätentag empfiehlt daher, bei den anstehenden Reformen folgende Gesichtspunkte zu beachten:

  • Studienangebote in der Promotionsphase sollten nicht Inhalte des Fachstudiums erneut aufgreifen.
  • Bezüglich der zeitlichen Belastung bei der obligatorischen Wahrnehmung von Studienangeboten, beim Erwerb von ›Schlüsselqualifikationen‹, bei der Teilnahme oder gar der eigenverantwortlichen Gestaltung von Kolloquien ist größte Zurückhaltung geboten (Maximum: 4-6 SWS). Sonst wird das Resultat nicht eine Verkürzung, sondern eine Verlängerung der Promotionsphase sein.
  • Die Möglichkeit zur externen Erarbeitung einer Dissertation in nichtuniversitären Forschungseinrichtungen, in der freien Wirtschaft oder im Ausland muss erhalten bleiben. Daher dürfen Promotionsstudiengänge nicht obligatorisch werden.
  • Promotionsstudiengänge sollten organisatorisch ein Höchstmaß an Flexibilität aufweisen. Dazu gehört die freie Wahl des Orts, der Zeit und der Institution zur Erfüllung der obligatorischen Studienbestandteile, unabhängig von der Heimatuniversität und deren nach Semestern oder Trimestern strukturierten Angeboten. Summerschools, Kompaktkurse, interdisziplinäre Tagungen sollten daher Wahlmöglichkeiten sein.
  • Überregulierungen sind zu vermeiden.

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