Resolution: Promotionsstudiengänge
und Promotionsverfahren
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Philosophischer Fakultätentag
Plenarversammlung Halle a. d. Saale - 27. - 29.11.2003
Seit der Empfehlung des Wissenschaftsrats vom November
2002 wird die Einführung von Promotionsstudiengängen in
jüngster Zeit lebhaft diskutiert. Grund für die Empfehlung
sind in erster Linie überlange Promotionszeiten, die auf unüberlegte
Themenstellung und mangelhafte Einzelbetreuung zurückgeführt
werden. Auch wird die Gefahr wissenschaftlicher Vereinzelung beklagt,
die bei aller unvermeidlichen Spezialisierung in Widerspruch zur
Notwendigkeit größtmöglicher interdisziplinärer
Vernetzung stünde. Eine Regulierung des Promotionsstudiums
soll Abhilfe bringen. Vorgeschlagen werden Studienangebote auf post-graduate-Niveau,
die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen und die
Einrichtung regelmäßiger interdisziplinärer Kolloquien.
Zudem sind die Verteilung von Themenvergabe und Mentorenverantwortung
auf mehrere Schultern sowie eine standardisierte Studienberatung
und Erfolgskontrolle im Gespräch.
Der Philosophische Fakultätentag begrüßt jeden
Versuch, die zur Promotion führende Studienphase so effizient
wie möglich zu gestalten.
Er unterstützt daher nachdrücklich
- die Einrichtung interdisziplinärer, den Diskurs fördernder
Kolloquien, wie sie mit großem Erfolg von Sonderforschungsbereichen
und Graduiertenkollegs praktiziert werden;
- Lehrangebote zur Nutzung moderner Medien und zur didaktischen
Präsentation, ebenso die Diskussion fachübergreifender
aktueller Wissenschaftskonzepte und -theorien.
Er lehnt jedoch alle Maßnahmen ab, die eine Verschulung des
Promotionsstudiums sowie eine Entpersönlichung des Betreuungsverhältnisses
fördern.
Der Philosophische Fakultätentag empfiehlt daher, bei den
anstehenden Reformen folgende Gesichtspunkte zu beachten:
- Studienangebote in der Promotionsphase
sollten nicht Inhalte des Fachstudiums erneut aufgreifen.
- Bezüglich der zeitlichen Belastung
bei der obligatorischen Wahrnehmung von Studienangeboten, beim
Erwerb von Schlüsselqualifikationen, bei der
Teilnahme oder gar der eigenverantwortlichen Gestaltung von Kolloquien
ist größte Zurückhaltung geboten (Maximum: 4-6
SWS). Sonst wird das Resultat nicht eine Verkürzung, sondern
eine Verlängerung der Promotionsphase sein.
- Die Möglichkeit zur externen Erarbeitung
einer Dissertation in nichtuniversitären Forschungseinrichtungen,
in der freien Wirtschaft oder im Ausland muss erhalten bleiben.
Daher dürfen Promotionsstudiengänge nicht obligatorisch
werden.
- Promotionsstudiengänge sollten organisatorisch ein Höchstmaß
an Flexibilität aufweisen. Dazu
gehört die freie Wahl des Orts, der Zeit und der Institution
zur Erfüllung der obligatorischen Studienbestandteile, unabhängig
von der Heimatuniversität und deren nach Semestern oder Trimestern
strukturierten Angeboten. Summerschools, Kompaktkurse, interdisziplinäre
Tagungen sollten daher Wahlmöglichkeiten sein.
- Überregulierungen sind zu vermeiden.
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